Sie hätte folglich so oder anders den Aufenthalt in der Halbprivatabteilung gewählt, da sie sich diesen Anspruch über den Weg der Prämienzahlung bereits erworben und auch selber bezahlt hatte. Zum anderen ist entscheidend, dass E.________ im Unfallzeitpunkt 85-jährig und durch andere Diagnosen, insbesondere einer mässiggradigen Niereninsuffizienz, Osteoporose und arterieller Hypertonie (Bluthochdruck) vorbelastet und bereits in Therapie war (vgl. Austrittsberichte des Spitals Tiefenau, des Inselspitals und des Spitals und Altersheims Belp, KB 8-10).