8. Auf gerichtliche Aufforderung hin reichte der Rechtsvertreter der Klägerin seine Honorarnote zu den Akten (pag. 248 f.). Der Rechtsvertreter der Beklagten verzichtete auf die Einreichung einer Honorarnote. II. Formelles 9. In Bezug auf das Formelle sind seit dem ersten Entscheid HG 16 38 keine Änderungen eingetreten. Die Parteien bringen denn auch nichts Dahingehendes vor. Das Handelsgericht verzichtet infolgedessen an dieser Stelle auf eine Wiederholung der diesbezüglichen Erwägungen des ersten Entscheids und verweist stattdessen auf die dortigen Ausführungen unter Ziffer II. III. Materielles