2 6. Nach mehrmals erstreckter Frist teilten die Parteien mit Schreiben vom 22. Februar 2019 (pag. 231) respektive vom 27. Februar 2019 (pag. 234) mit, in den aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen habe keine Einigung erzielt werden können. 7. Gemäss Verfügung vom 4. April 2019 wird das vorliegende Verfahren mit schriftlichem Entscheid ohne Parteiverhandlung entschieden (pag. 245).