2. Am 29. März 2016 hatte die A.________ AG (nachfolgend: Klägerin) beim Handelsgericht des Kantons Bern Klage gegen die C.________ Genossenschaft (nachfolgend: Beklagte) eingereicht und beantragt, die Beklagte sei zu verpflichten, ihr einen Betrag von insgesamt CHF 33‘088.40 zu bezahlen, nebst Zins zu 5% auf unterschiedliche Fälligkeiten (pag. 2). Mit Klageantwort vom 5. Juli 2016 hatte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Klage beantragt (pag. 21). 3. Mit Entscheid HG 16 38 vom 14. August 2017 hatte das Handelsgericht des Kantons Bern die Klage abgewiesen (pag. 126 ff.).