Urteil des Bundesgerichts vom 7. Mai 2018 Teilweise Gutheissung der Beschwerde der Klägerin betreffend Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Bern vom 14. August 2017 (HG 16 38) Regeste: Leistungen im Bereich der Zusatzversicherung als haftpflichtrechtlich relevanter Schaden Sowohl die Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände der Geschädigten als auch eine medizinische Betrachtungsweise führen dazu, die sich aus der halbprivaten Unterbringung ergebenden höheren Behandlungskosten als ersatzfähigen Schaden anzuerkennen.