Selbst wenn F.________ die Beklagte instruiert hätte, den K. weiterzuentwickeln, ist zu prüfen, ob diese Instruktion dazu geführt hätte, dass die Beklagte oder die E.________ AG eine vertragliche Pflicht unter dem «Freelancer-Auftrag» getroffen hätte, das Schweizer Design zu schaffen. 30.8.1 Grundsätzlich kann eine Weisung der Auftraggeberin ein Indiz sein, dass eine vertragliche Pflicht zur Tätigkeit bestanden hat (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_691/2011 vom 6. November 2012 E. 3.1 mit weiteren Hinweisen). Dies gilt allerdings nur für Weisungen, die innerhalb des vereinbarten Vertragsgegenstands sind.