__ nicht vor Gewaltanwendungen der Beklagten schützen können. 30.7.7 Es bleiben somit ernsthafte Zweifel bestehen, dass F.________ die Beklagte vor November 2014 instruierte, den K. weiterzuentwickeln und dabei ein neues Design zu schaffen. Die noch verbleibenden Zweifel sind in jedem Fall nicht als leicht zu qualifizieren, weshalb das Regelbeweismass nicht erreicht wird. Es bleibt somit beweislos, ob F.________ die Instruktion zur Entwicklung des Spiegelschranks und zur Schaffung eines neuen Designs überhaupt erteilt hat. 30.8 Selbst wenn F.___