Es ist somit denkbar, dass die Beklagte F.________ von ihrer Idee der Entwicklung des Spiegelschranks erzählte und er ihr daraufhin von seiner Vision einer zweiten Variante des K.s berichtete oder umgekehrt. Selbst wenn F.________ im Rahmen dieses Austausches die Beklagte dazu angehalten hätte, den K. nach seinen Vorstellungen weiterzuentwickeln, müsste es für die Beklagte nach Treu und Glauben erkennbar gewesen sein, dass diese Aufforderung als Auftragserteilung im Rahmen des «Freelancer-Auftrag» gemeint war und ein Rechtsbindungswille seitens F.________ bestand. Aus der Parteibefragung von F.____