_ zum ersten Mal gesprochen, als sie gemeinsam in dessen Ferienwohnung in Zermatt gewesen seien, wo er eingebaut sei. Zu diesem Zeitpunkt sei das Design des Spiegelschranks bereits erstellt gewesen (Parteibefragung Beklagte, pag. 261, Z. 321 ff. und pag. 263, Z. 412 ff.). 30.7.4 Die Darstellungen von F.________ beschreiben eher einen Prozess, bei dem die Beklagte und er sich im Rahmen ihrer Tätigkeit bei bzw. für die Klägerin über eine mögliche Weiterentwicklung des K.s austauschten, als eine konkrete Anweisung der Klägerin, die sie als Auftraggeberin unter dem «Freelancer-Auftrags» erteilt hat. So kann sich F._______