255, Z. 67 ff.). 30.7.3 Die Beklagte führt in der Parteibefragung aus, sie habe einen Spiegelschrank entwickeln wollen, bei dem die Beleuchtung das Spiegelbild nicht nur informativ, sondern auch emotional wiedergebe. Als Inspirationsquelle hätten ihr die Garderobenspiegel aus den Hollywood-Filmen gedient, die an der Seite jeweils mit Glühbirnen verziert seien. Sie sei schon als Kind ein Fan von Marilyn Monroe gewesen, in deren Filme diese Spiegel vorgekommen seien. Über den K. habe sie mit F.________ zum ersten Mal gesprochen, als sie gemeinsam in dessen Ferienwohnung in Zermatt gewesen seien, wo er eingebaut sei.