Nachdem er eine Weile mit der Beklagten zusammengearbeitet habe, habe er gemerkt, dass sie sein innenarchitektonisches Verständnis teile und die Chemie stimme. Irgendwann habe er ihr deshalb auch von seiner Vision von einer zweiten Variante des K.s erzählt und mit ihr darüber diskutiert. Er wisse nicht mehr, wann sie zum ersten Mal darüber besprochen hätten, man käme irgendwann automatisch auf diesen Punkt, wenn man sich über den Innenausbau von Badezimmern austausche. Es sei ungefähr zwei Jahre nach Abschluss des «Freelancer-Auftrags» gewesen (Parteibefragung F.________, pag. 254, Z. 19 ff.).