__ habe stets den Wunsch gehabt, den «K.» weiterzuentwickeln. Er habe sich dabei einen Oberschrank mit Stauraum, Spiegel und integriertem Licht vorgestellt. Als die Beklagte bereits einige Zeit im Rahmen des «Freelancer-Auftrags» für die Klägerin tätig gewesen sei, habe er ihr von seiner Idee erzählt. Die Beklagte habe daraufhin seine Idee umgesetzt, indem sie den Spiegelschrank entworfen habe. In der Klage führt die Klägerin aus, die Beklagte habe auf «Anstoss» von F.________ die ersten Handskizzen des Spiegelschranks erstellt (Klage, Rz. 27). In der Replik macht die Klägerin hingegen geltend, F.___