In jedem Fall wurde die Beklagte nicht über einen Bonus am Unternehmensgewinn der Klägerin beteiligt. Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe die Infrastruktur und das Personal der Klägerin benutzt, um den Spiegelschrank zu entwerfen. Als Beweis dafür führt sie aus, dass die Beklagte einen Mitarbeiter der Klägerin als Hilfskraft in Anspruch genommen habe, um eine CAD-Zeichnung der Handskizzen des Spiegelschranks zu erstellen. Sie habe ausserdem einen Teil der Handskizzen auf Briefpapier der Klägerin erstellt und verschiedene Dokumente im Zusammenhang mit dem Spiegelschrank auf dem internen Computersystem der Klägerin abgespeichert.