332 OR kann nicht derart verstanden werden, dass sich die E.________ AG bei Vertragsschluss verpflichtete unter dem «Freelancer-Auftrag» Einbaumöbel zu gestalten und dabei Designs zu schaffen, da Designs von diesem Verweis gar nicht erfasst werden (vgl. Rz. 29.6). 30.5.2 Auch aus den Umständen bei Vertragsschluss oder im Zeitpunkt der Designschöpfung lässt sich nicht ableiten, dass sich die E.________ AG stillschweigend dazu verpflichtet hat, Einbaumöbel zu entwickeln und im Zuge dessen neue Designs für die Klägerin zu schaffen.