30. Selbst wenn Designs von der Bestimmung erfasst würden, stellt sich die Frage, ob es sich beim Schweizer Design überhaupt um ein Design handelt, das bei der Vertragserfüllung geschaffen wurde und als Aufgabendesign im Sinne von Art. 332 Abs. 1 OR zu qualifizieren wäre. 30.1 Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei Art. 332 Abs. 1 OR um eine gesetzliche Bestimmung zum Arbeitsvertrag handelt. Der «Freelancer-Auftrag» ist als einfacher