Architekten und Innenarchitekten erarbeiten nicht technische Lehren, sondern sind kreativ tätig, in dem sie urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Sie entwerfen in der Regel auch nicht ein neues Design für ein Einrichtungsmöbel und bringen das Möbelstück dann auf den allgemeinen Sanitärmarkt. Zwar handelt es sich bei der Klägerin nicht um ein reines Architekturbüro, da sie als Gesamtdienstleisterin auch für ihre Kunden Liegenschaften erwirbt und sie bis zur Schlüsselübergabe betreut (vgl. Rz.