Dies bedeutet, dass die vertragliche Bestimmung systematisch, unter Berücksichtigung ihrer Stellung im Vertragstext, ausgelegt werden muss (BGE 133 III 406 E.2.2 S. 409). Als ergänzende Auslegungsmittel sind die Umstände rund um den Vertragsschluss zu berücksichtigen. Zu den Umständen gehören unter anderem die Begleitumstände (z.B. Ort und Zeit des Abschlusses), das Parteiverhalten vor und während des Vertragsschlusses, der Vertragszweck und die Interessenlage der Parteien bei Vertragsschluss (HUGUE- NIN, Obligationenrecht, Allgemeiner und Besonderer Teil, 3. Auflage 2019, N. 290 mit Hinweisen).