10 klärung des Übertrageden verlangt wird (BIGLER, in: David/Frick [Hrsg.], Basler Kommentar, Markenschutzgesetz und Wappenschutzgesetz, 3. Auflage 2017, N. 20 zu Art. 17; BREMI, Einreichung von US Provisional Applications und Übertragung von Prioritätsrechten: Einige Fallstricke in der Praxis, sic! 2010, S. 296 ff., S. 297). Dementsprechend handelt es sich beim immaterialgüterrechtlichen Verfügungsgeschäft um ein einseitiges Rechtsgeschäft, das keiner Annahmeerklärung des Erwerbers bedarf.