_ AG erscheint sehr fraglich. Diese Frage kann letztlich offenbleiben, denn für einen derivativen Erwerb als vertragliche Rechtsnachfolgerin müsste die Klägerin nicht nur einen Übertragungsvertrag mit der früheren Rechtsinhaberin geschlossen haben, sondern sie müsste das Recht auch tatsächlich erworben haben. Mit anderen Worten ist zusätzlich zum Verpflichtungsgeschäft noch ein Verfügungsgeschäft nötig, damit die Klägerin Inhaberin eines besseren Rechts ist.