In der Lehre wird die Ansicht vertreten, dass bei einem Personalverleih die Arbeitgeberrechte aus Art. 332 OR direkt bei der Entleiherin entstehen, obwohl das Arbeitsverhältnis zwischen der Verleiherin und der Arbeitnehmerin bestehen bleibt und somit zwischen der Entleiherin und der Arbeitnehmerin kein direktes Arbeitsverhältnis besteht (STREIFF/VON KAENEL/RUDOLPH, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319-362 OR, 7. Auflage 2012, N. 4 zu Art. 332 OR; MOSIMANN/GRAF, Arbeitnehmererfindungen, in: Bertschinger/Münch/Geiser, Handbücher für die Anwaltspraxis Bd. VI, Schweizerisches und europäisches Patentrecht, 2002, Rz.