22. Anfang 2016 erwog die Klägerin, den Spiegelschrank bei ihren Bauprojekten ins Standprogramm aufzunehmen. Ein Mitarbeiter der Klägerin erstellte daher einen Detailplan des Spiegelschranks als CAD-Datei (Klageantwort, Rz. 77; Replik, Rz. 84). 23. Im Februar 2016 ging die Liebesbeziehung zwischen der Beklagten und F.________ in die Brüche (Klage, Rz. 22; Klageantwort, Rz. 15). Als Folge davon kündige die Klägerin den «Freelancer-Auftrag» mit der E.________ AG am 8. März 2016 mit sofortiger Wirkung (KB 12). 24. Soweit der Sachverhalt im Übrigen bestritten ist, erfolgt die Beweiswürdigung im Folgenden im Rahmen der rechtlichen Würdigung.