16. Ende 2012 begannen die Beklagte und F.________ eine Liebesbeziehung zu führen (Klage, Rz. 22; Klageantwort, Rz. 15). F.________ war zwischen 2004 und 2016 Verwaltungsratsmitglied der Klägerin mit Kollektivunterschrift zu zweien. Seit 2016 ist er einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsratspräsident der Klägerin.