Der Vertrag wurde daher zwischen der Klägerin und der E.________ AG abgeschlossen. Da die Klägerin jedoch weiterhin plante, die Beklagte im Rahmen ihrer Zusammenarbeit auch an die Tätigkeiten einer Bau- und Projektleiterin heranzuführen, wurde in den «Freelancer-Auftrag» ein Verweis auf den Stellenbeschrieb und das Pflichtenheft für Bauleiter/Baumanager integriert