15. Am 15. Februar 2011 schlossen die Klägerin und die E.________ AG einen «Freelancer-Auftrag» ab (KB 10). Der Vertrag sollte der Beklagten ermöglichen, im Rahmen des Freelancer-Auftrags als Bauherrenbetreuerin bei ausgewählten Projekten der Klägerin tätig zu werden (Klage, Rz. 20; Klageantwort, Rz. 15; Replik, Rz. 11). Er wurde in der Folge einzig durch die Arbeitskraft der Beklagten seitens der E.________ AG erfüllt (Klage, Rz. 20; Replik, Rz. 6). Der «Freelancer-Auftrag» enthielt einen Verweis auf den Stellenbeschrieb und das Pflichtenheft Bauleiter/Baumanager, welcher integralen Bestandteil des Vertrags darstellte.