Planskizzen über besondere Abänderungs- oder Ausführungswünsche ihrer Kunden für Einbaumöbel an, namentlich im Bereich der Küche und Bad, und leiten diese an die entsprechenden Lieferanten zur Ausführung weiter (Klage, Rz. 18; Replik, Rz. 9, 12 f.). Für die Ausführung der Möbel arbeitet die Klägerin insbesondere mit der G.________ AG zusammen (Replik, Rz. 10).