13. Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft, die ein Architekturbüro betreibt. Gemäss Handelsregisterauszug bezweckt sie darüber hinaus «Generalunternehmung, Erwerb von Liegenschaften, Erstellung von Bauten, Verwaltung und Verkauf von Immobilien, usw.». In diesem Sinne sieht sich die Klägerin als «Gesamtdienstleisterin», die ihre Kunden von der Projektentwicklung bis zur Liegenschaftsübergabe betreut (Klage, Rz. 17; Replik, Rz. 8). Als Teil dieser Gesamtdienstleistung fertigen Mitarbeiter der Klägerin Planskizzen über besondere Abänderungs- oder Ausführungswünsche ihrer Kunden für Einbaumöbel