5. Mit Replik vom 22. Oktober 2019 (Eingang beim Handelsgericht am 24. Oktober 2019) bestätigte die Klägerin ihre Rechtsbegehren (pag. 135). Die Beklagte reichte am 14. Januar 2020 (Eingang beim Handelsgericht am 15. Januar 2020) ihre Duplik ein, in der sie ebenfalls an ihren Rechtsbegehren festhielt (pag. 183). 6. Mit Verfügung vom 27. Februar 2020 lud das Gericht die Parteien zur Hauptverhandlung ein. Gleichzeitig wies es alle von der Klägerin sowie alle von der Beklagten beantragten Zeugenbeweise ab (pag. 247).