3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten. 3. Die Beklagte reichte am 8. März 2019 (Eingang beim Handelsgericht am 12. März 2019) ihre Klageantwort ein. Sie stellte folgende Rechtsbegehren (pag. 52): 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin. 2 4. Am 19. August 2019 fand eine Instruktionsverhandlung statt, an der das Gericht versuchte, die Parteien zu vergleichen (pag. 128 ff.).