2. Mit Klage vom 30. November 2018 (Eingang beim Handelsgericht am 4. Dezember 2018) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren (pag. 3): 1. Der Schweizer Anteil der internationalen Designregistrierung Nr. ________ sei auf die Klägerin zu übertragen. 2. Die Beklagte sei unter Strafandrohung von Art. 292 StGB für den Fall der Nichterfüllung zu verpflichten, den EU-Anteil der internationalen Designregistrierung Nr. ________ innert 10 Arbeitstagen auf die Klägerin zu übertragen und die Registrierung dieser Übertragung innert derselben Frist beim [recte: bei] der OMPI zu beantragen.