Der vorliegende provisorische Entscheid legt den Streit zwischen den Parteien nicht endgültig bei. Die Gesuchstellerin kann (innert Frist) den ordentlichen Prozess einleiten oder darauf verzichten. Folgende Kostenregelung ist daher sachgerecht (vgl. Beschluss der Zivilabteilungskonferenz des Obergerichts des Kantons Bern vom 7. Dezember 2017): Die Gerichtskosten werden vorerst der Gesuchstellerin auferlegt. Vorbehalten ist die definitive Kostenverlegung im Hauptverfahren.