5 einer Skizze auf der Leinwand den Grundstein dafür gelegt hat, bliebe die Gesuchstellerin Miturheberin des Bildes. Als solche würde ihr die Urheberstellung gemeinschaftlich mit E.________ zustehen und die beiden könnten nur mit Zustimmung des jeweils anderen über das Werk verfügen (Art. 7 Abs. 1 und 2 URG). Rechtsverletzungen kann die Gesuchstellerin jedoch in jedem Fall selbstständig verfolgen (Art. 7 Abs. 3 URG).