Eine Variante sah einen Kaufpreis von CHF 13‘000.00 vor, gemäss einer anderen Variante konnte die Gesuchstellerin das Bild gegen eine Vergütung von CHF 2‘000.00 für die zur Verfügung gestellte Leinwand samt Rahmen zurücknehmen. Die Gesuchstellerin entschied sich für die Rücknahme des Bildes, war jedoch der Ansicht, dass der Materialpreis von CHF 2‘000.00 nicht angemessen sei und schlug vor, der Gesuchsgegnerin einen Realersatz für die Leinwand und den Bilderrahmen zu besorgen. Dies tat sie in der Folge auch, zu einem Austausch des Ersatzrahmens kam es in der Folge aber nicht mehr.