Dabei unterbreitete die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin schriftlich drei Vorschläge für die Ausgestaltung des Kaufpreises (Gesuchsbeilage [nachfolgend: GB] 5). Eine Variante sah einen Kaufpreis von CHF 13‘000.00 vor, gemäss einer anderen Variante konnte die Gesuchstellerin das Bild gegen eine Vergütung von CHF 2‘000.00 für die zur Verfügung gestellte Leinwand samt Rahmen zurücknehmen.