Im Frühling 2018 lieferte die Gesuchstellerin das fertige Bild bei der Gesuchsgegnerin ab. Über den Preis für das Bild hatten sich die Parteien bis dahin nicht unterhalten. Sie trafen sich schliesslich im August 2018, um darüber eine Einigung zu finden. Dabei unterbreitete die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin schriftlich drei Vorschläge für die Ausgestaltung des Kaufpreises (Gesuchsbeilage [nachfolgend: GB] 5).