4 12. Die Gesuchstellerin stützt ihre Begehren auf folgenden, unbestritten gebliebenen Sachverhalt: Im Dezember 2017 erhielt sie als Kunstmalerin von der Gesuchsgegnerin, die als Kuratorin einer Kunstgalerie tätig ist, den Auftrag zum Malen eines bestimmten Bildes. Die notwendige Leinwand mit dazugehörendem Rahmen stammte vom Ehemann der Gesuchsgegnerin und wurde der Gesuchstellerin von der Gesuchsgegnerin zur Verfügung gestellt. Im Frühling 2018 lieferte die Gesuchstellerin das fertige Bild bei der Gesuchsgegnerin ab.