2 2. Der Vizepräsident des Handelsgerichts hiess das Gesuch mit Verfügung vom 21. November 2018 teilweise gut. Der Gesuchsgegnerin wurde vorläufig untersagt, das von der Gesuchstellerin gemalte Bild gemäss Gesuchsbeilage 3 zu übermalen oder von Dritten übermalen zu lassen. Weiter wurde die Gesuchsgegnerin vorläufig angewiesen, das Bild vor Beschädigung und Zerstörung, auch durch Dritte, zu schützen.