1. Mit Eingabe vom 20. November 2018 (pag. 1 ff.) reichte A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) beim Handelsgericht des Kantons Bern ein Gesuch um Erlass superprovisorischer vorsorglicher Massnahmen gegen C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) ein. Dabei stellte sie folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei der Gesuchsgegnerin im Sinne einer vorsorglichen (Sicherungs-)Massnahme gemäss Art. 265 Abs. 1 ZPO zu verbieten, das von der Gesuchstellerin gemalte Bild gemäss Gesuchsbeilage 3 zu übermalen oder von einem Dritten übermalen zu lassen.