6. Damit ist auf die (erneute) Bestreitung der örtlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts des Kantons Bern durch die Gesuchsgegnerin (Stellungnahme, N. 12 f.) nicht einzugehen. III. Prozesskosten 7. Nach Art. 104 Abs. 3 ZPO kann über die Prozesskosten vorsorglicher Massnahmen zusammen mit der Hauptsache entschieden werden. Eine separate Kostenund Entschädigungsregelung bleibt indessen möglich und ist insbesondere dann