HANS RUDOLF TRÜEB, Das neue Kartellgesetz, Handkommentar, 2004, N. 5 zu Art. 15 KG). Damit kann offenbleiben, ob es sich bei den neuen Vorbringen der Gesuchstellerin überhaupt um Tatsachen handelt, da sie jedenfalls nicht erheblich sind, um die im ersten Massnahmeentscheid vom 26. März 2018 betreffend After- sales-Markt im Zusammenhang mit den Marken «G.________» (inkl. «I.________») und «H.________» getroffenen Schlussfolgerungen in einem neuen Licht erscheinen zu lassen.