Der Schlussbericht der WEKO in Sachen AMAG lasse sich somit auch für die Begründung der Marktbeherrschung der Gesuchsgegnerin auf dem Aftersa- les-Markt heranziehen. Im Übrigen verwies die Gesuchstellerin auf ihre Ausführungen in der Eingabe vom 16. Februar 2018 (erstes Massnahmegesuch).