Mit Verfügung vom 7. Dezember 2018 stellte der Instruktionsrichter die Kostennote der Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin zu (pag. 299). Die Gesuchstellerin teilte mit Eingabe vom 11. Dezember 2018 mit, sie habe keine Anmerkungen zur Kostennote der Gesuchsgegnerin (pag. 301). Mit Verfügung vom 12. Dezember 2018 stellte der Instruktionsrichter die Kostennote der Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin zu (pag. 307). II. Formelles