alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Gesuchstellerin (Massnahmeverfahren 2; pag. 285). 2.10 Am 22. November 2018 verfügte der Instruktionsrichter, der (einfache) Schriftenwechsel im Massnahmeverfahren 2 sei abgeschlossen und es werde ein schriftlicher Entscheid ergehen (Massnahmeverfahren 2; pag. 295). 2.11 Auf Ersuchen des Gerichts reichten die Parteien in der Folge ihre Kostennoten ein. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2018 stellte der Instruktionsrichter die Kostennote der Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin zu (pag.