3 2.8 Mit Verfügung vom 5. November 2018 wies der Instruktionsrichter das (neue) Gesuch um superprovisorischen Erlass vorsorglicher Massnahmen ab, soweit es nicht gegenstandslos geworden war (Verfahren HG 2018 113 [nachfolgend: Massnahmeverfahren 2]; pag. 279). Er forderte die Gesuchsgegnerin zur Einreichung einer Stellungnahme zu den (neu) beantragten vorsorglichen Massnahmen bis am 23. November 2018 auf (Massnahmeverfahren 2; pag. 278 f.). 2.9 Mit Eingabe vom 21. November 2018 (Eingang: 22. November 2018;