126 ff.). 2.5 Mit Verfügung vom 12. Juni 2018 wies der Instruktionsrichter im Klageverfahren den von der Beklagten/Gesuchsgegnerin gestellten prozessualen Antrag auf Beschränkung des Verfahrens auf die (Vor-)Frage der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts, verbunden mit der Ausfällung eines selbständig anfechtbaren (Zwischen-)Entscheides, ab (Klageverfahren; pag. 151 f.). 2.6 Am 20. September 2018 reichte die Gesuchsgegnerin ihre (vollständige) Klageantwort ein (Klageverfahren; pag. 177 ff.).