1. 1.1 Die C.________ AG ist exklusive Generalimporteurin von Fahrzeugen der Marken G.________ und H.________. Sie hat hierfür in der Schweiz ein selektives Ver- triebs- und Werkstattnetz eingerichtet. 1.2 Die A.________ AG ist seit knapp 20 Jahren autorisierte G.________- bzw. H.________-Händlerin und betreibt eine Autogarage mit Werkstatt in J.________ [Kanton Bern]. 1.3 Am 25. Januar 2013 kündigte die C.________ AG die Geschäftsbeziehung mit der A.________ AG per 31. Januar 2015. Nach mehrfacher Verlängerung der Kündigungsfrist endeten die Händlerverträge per 31. Dezember 2017.