Das geltend gemachte Honorar erweist sich insofern als zu hoch, zumal der klägerische Rechtsanwalt bei der Berechnung des Rahmens den massgeblichen Kostenrahmen für Streitwerte von über CHF 100‘000.00 heranzieht. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich der vorliegende Streitwert an der obersten Grenze des massgebenden Rahmens bewegt. Unter