Die ordentliche Gebühr gemäss den Richtlinien zur Festsetzung der Gerichtsgebühren und Vorschüsse in Zivilverfahren vor Obergericht (Beschluss der Zivilabteilung des Obergerichts vom 14. Dezember 2010) für einen Streitwert von CHF 100‘000.00 bis CHF 149‘999.00 beträgt CHF 14‘625.00. Nach der Durchführung des Schriftenwechsels und einer eintägigen Verhandlung sowie nach Wegfall der Begehren betreffend Rechenschaftsablage ist der Zeit- und Arbeitsaufwand als durchschnittlich zu bezeichnen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Parteien sowie die Bedeutung des Geschäfts sind ebenfalls als durchschnittlich einzustufen.