Eine unmittelbare Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn aufgrund der Ähnlichkeit der Marken Fehlzurechnungen zu befürchten sind, weil die massgeblichen Verkehrskreise die Zeichen nicht hinreichend auseinanderzuhalten vermögen. Auf mittelbare Verwechslungsgefahr wird demgegenüber geschlossen, wenn sich die beiden Marken zwar im direkten Vergleich ohne Probleme unterscheiden lassen, aufgrund des Gesamteindrucks jedoch befürchtet werden muss, dass die Abnehmer falsche Rückschlüsse ziehen könnten;