Diese bieten jeweils anlässlich ihrer jährlichen Events T-Shirts in Onlineshops und anlässlich der Veranstaltungen zum Kauf an. Der Vergleich zielt jedoch schon deshalb ins Leere, weil die Beklagte im Unterschied zu diesen Veranstaltern über eine sehr umfangreiche Kollektion verfügt (vgl. insbesondere https://________ und https://________). Die Produkte des Grand-Prix von Bern wie auch des Gurtenfestivals werden zudem jeweils bloss im Hinblick auf die jährlichen Ausgaben vertrieben und teilweise neu gestaltet, was als Hinweis auf den Merchandise-Charakter des Angebots verstanden werden kann.