Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-3663/2011 vom 17. April 2013 E. 5.3 [Intel inside/Galdat inside]). Teilweise lässt die Rechtsprechung bei selbständig angebotenen Waren und Dienstleistungen bereits einen funktionellen Zusammenhang genügen. So sind beispielsweise kosmetische Produkte unabdingbar, um kosmetische Dienstleistungen zu erbringen (JOLLER, SHK MSchG, N 341 zu Art. 3; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-7502/2006 vom 7. August 2007 E. 4.2 [Chanel/Haute Coiffure Chanel]).